Weiterbildung
Berufliche Weiterbildungen nach § 81 SGB III können mit der Zulassung durch Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Dazu gehört die „Weiterbildung zum/zur Integrationshelfer:in und Schulbegleiter:in“.

Weiterbildung zum/zur Integrationshelfer:in und Schulbegleiter:in in Teilzeit
Ab dem 07.08.2023 führt das KDW Stralsund eine „Weiterbildung zum/zur Integrationshelfer:in und Schulbegleiter:in“ mit einem Umfang von 184 UE durch. Die Weiterbildung ist nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß §§ 179 – 181 SGB III i. V. m. der AZAV zugelassen. Wenden Sie sich bitte an Ihre/n Fallmanager/in der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters und reichen den Bildungsgutschein vor Weiterbildungsbeginn beim KDW Stralsund e.V. ein.
Integration und Inklusion heißt, Menschen sind willkommen und niemand wird ausgeschlossen.
Integrationshilfe ist die individuelle Hilfe und Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen und/oder Einschränkungen im Kita-, Schul- und Hortalltag.
Kurzfristiges Ziel der Begleitung/Betreuung ist es, den Besuch einer Kindertagesstätte oder Schule und die damit verbundene Möglichkeit einer angemessenen Bildung je nach Begabung zu sichern sowie den Erziehungsprozess gemeinsam mit allen an der Hilfe Beteiligten zu gewährleisten.
Langfristiges Ziel ist es, Kinder und Jugendliche dahingehend zu fördern, dass eine Teilnahme im Alltag eigenständig und ohne Hilfe Dritter möglich ist oder im Falle des Pflegeschwerpunktes die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben so lange wie möglich erhalten bleibt.
In den verhandelten Leistungskatalogen findet zunehmend die Einführung des Fachkräftegebotes Einzug, der die Absolvierung einer Grundqualifizierung im Bereich der Integrationshilfe/Schulbegleitung verlangt.
Sie möchten als Integrationshelfer:in oder Schulbegleiter:in arbeiten oder sind bereits als solche tätig und haben noch keine Grundqualifizierung durchlaufen? Gern stehend wir Ihnen beratend zur Verfügung.
Zielgruppe
Interessierte, die Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten, Schulen oder Horteinrichtungen betreuen oder zukünftig betreuen möchten
Zugangsvoraussetzungen
Abschluss einer staatlich anerkannten allgemeinbildenden Schule und eine in Deutschland anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung