Hilfen zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung sind staatliche Unterstützungsangebote, die Familien in belastetsten Situationen helfen und stärken, damit sich Kinder und Jugendliche gesund entwickeln können.
Es geht darum, die Rechte von Kindern zu achten, sie zu schützen, zu fördern und ihnen bei Entscheidungen eine Stimme zu geben.
Unsere Leistungen beruhen auf Freiwilligkeit, ausgenommen sind Beauftragungen durch das Jugendamt im Kinderschutzverfahren.
Kinderschutz heißt, Kinder vor Gefahren zu bewahren.
Unser Leistungsspektrum
- Erziehungsbeistandschaft (direkte Hilfe ausschließlich für Kinder und Jugendliche/eine Ansprechperson begleitet Kinder und Jugendliche und hilft dabei, Herausforderungen zu bewältigen)
- Sozialpädagogische Familienhilfe für Kinder und Jugendliche (Begleitung im Alltag und bei Krisen direkt in der Familie
- niedrigschwellige Soforthilfe (leicht zugänglich, unbürokratische Krisenhilfe)
- Krisenintervention bei Gefährdung des Kindeswohls (schützt Kinder vor Gefahren)
Unsere Klient:innen sind
- Kinder
- Jugendliche
- junge Erwachsene
- Familien
- Alleinerziehende
- Personensorgeberechtigte/Eltern/Pflegeeltern
Beantragung
Die Beantragung der Hilfe sowie die Feststellung des Hilfebedarfs geschieht in einem Prüfverfahren beim zuständigen Jugendamt.
Sie haben ein Wunsch und Wahlrecht des Trägers.
Kosten
Alle Leistungen sind kostenfrei für den/die Antragsteller:innen.







