Begleiteter Umgang
Das Angebot zum begleiteten Umgang beinhaltet die Beratung und Begleitung von Kindern und Eltern sowie an alle weiteren wichtigen Bezugspersonen beim Aufbau und der Gestaltung von Umgangskontakten. In den meisten Fällen, in denen ein Begleiteter Umgang sinnvoll erscheint, verweist das zuständige Jugendamt oder das Familiengericht per Gerichtsbeschluss die betroffenen Familien.
In Phasen wie zum Beispiel durch eine Trennungs- und Scheidungssituation helfen wir Ihnen und anderen Umgangsberechtigten Ihre Erziehungsverantwortung im Interesse Ihres Kindes wieder wahrzunehmen.
Ebenfalls ermöglichen wir Ihnen und begleiten Sie bei der Aufrechterhaltung des kontinuierlichen Kontakts zwischen Ihnen, den Eltern, und Ihrem Kind oder Kindern, wenn es oder sie bei Pflegeeltern leben und die Kontaktpflege über einen direkten Kontakt zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern nicht gewährleistet werden kann.
Ziel ist es, alle Beteiligten dazu zu befähigen, den Umgang selbständig, ohne Begleitung zu regeln.
Wir helfen:
- Begleitung der Kontakte zwischen Eltern und Kindern sowie weiteren wichtigen Bezugspersonen
- Gespräche zur Gestaltung des Umgangs
- Im Sinne des Kindes fördern wir eine konfliktfreie Kommunikation miteinander
Die Dauer des begleiteten Umgangs ist individuell und richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf.
Unser Einzugsgebiet ist der Landkreis Vorpommern-Rügen (auch Hiddensee).
Sie können sich an uns wenden – unabhängig von ihrer Weltanschauung und Konfession. Unsere Mitarbeitenden der Beratungsstelle unterliegen der Schweigepflicht. Unser Angebot ist kostenfrei.