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Fort- und Weiterbildung2022-06-29T09:06:10+02:00

Fort- und Weiterbildung

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Wir bilden fort und aus

Das Kreisdiakonische Werk Stralsund e.V. ist für den Bereich Gemeinwesenarbeit „Aktivierung und Bildung“ Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung § 178 SGB III i. V. m. der AZAV und staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz und der Weiterbildungslandesverordnung M-V.

Mit der AZAV-Zulassung können „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ nach § 45 SGB III zugelassen und durchgeführt werden. Dazu gehören seit 2018 die Einzel-Coaching-Maßnahmen „Begleitung und Bildung“ und das „Stabilisierungscoaching“. Die Teilnahmegebühren werden durch Aktivierungs- und Vermittlungsgutescheine der Jobcenter oder Bundesagentur für Arbeit übernommen.

Auch berufliche Weiterbildungen nach § 81 SGB III können mit der Zulassung durch Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Dazu gehört die „Weiterbildung zum/zur Integrationshelfer/in und Schulbegleiter/in“.

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