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Arbeiten beim KDW – Ihr sozialer Arbeitgeber

In unserer Kreisdiakonie bieten wir ein abwechslungsreiches Arbeitsfeld. Mit unseren vielen Einsatzstellen haben Sie die Möglichkeit von Erzieher:innen über Sozialpädagog:innen oder auch per Quereinstieg, bei uns zu arbeiten.

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Unser Angebot für Bewerber: Ausbildungen, Ehrenamt, FSJ und Berufe bei der Diakonie. Wir freuen uns auf Sie.

Als kirchlich-sozialdiakonischer Dienst- bzw. Arbeitgeber im Landkreis Vorpommern-Rügen sehen wir uns in besonderer Verantwortung, die Arbeitsplätze unserer Mitarbeitenden in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern zu sichern, einschließlich die entsprechende Vergütung.

Auf die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden werden aktuell die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) – Evangelischer Bundesverband (Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland) in der jeweils gültigen Fassung angewendet, soweit in den einzelnen Arbeitsverträgen nicht abweichende Regelungen getroffen bzw. nicht abweichende Regelungen zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden oder werden. Diese Arbeitsvertragsrichtlinien bilden bei den Anwendern die tarif- und arbeitsrechtliche Grundlage, so auch seit seiner Gründung für das Kreisdiakonische Werk Stralsund e.V. als Dienstgeber für seine Mitarbeitenden (Angestellten). Die AVR ist jedoch kein Tarifvertrag im Sinne des TVG (Tarifvertragsgesetz). Her­vor­zu­he­ben ist, dass aktuell -ver­gleich­bar mit der öf­fent­li­chen Hand- die Lohn­-Anglei­chung zwi­schen der Di­a­ko­nie in West und Ost im Kreisdiakonischen Werk Stralsund e.V. er­folg­te, bezogen auf jene diakonischen Träger und Einrichtungen, welche die vorstehend genannten Arbeitsvertragsrichtlinien anwenden.

Unter folgendem Link können Sie in die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) einsehen: Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) Diakonie Deutschland.

Zur Wahrung der Mitbestimmungsrechte wie Mitbestimmungspflichten, gibt es bei uns eine Mitarbeitervertretung, die aus der Mitte der Mitarbeitenden gewählt wird. Näheres dazu ist der entsprechenden Seite unseres Internetauftrittes zu entnehmen.

Jährlich gibt es eine Mitarbeitervollversammlung, in welcher in getrennten Teilen die Mitarbeitervertretung und die Geschäftsführung in Transparenz Bericht über ihre Arbeit geben. In einem bewusst gemeinsam gestalteten abschließenden Teil, gibt es dann jeweils weiteren Raum für Fragen und Diskussionen. Im letzten Quartal des je lfd. Jahres werden für das Folgejahr die jeweiligen Sitzungstermine definiert und i.d.F. transparent über Sitzungspläne bekannt gegeben. Die Sitzungspläne geben für das lfd. Jahr u.a. darüber Aufschluss, wann – wo – durch wen verantwortet die in der Regel je monatlich statt findenden Sitzungen der 4 Leitungsebenen stattfinden (Vorstandsitzungen, Bereichsleitungskonferenzen, Bereichskonferenzen der (Fach-) Bereiche und Teamberatungen der einzelnen Einsatzstellen). Unsere Strukturen sind dabei gewollt durchlässig. So kann jede/r Mitarbeiter/in -unabhängig der Dienststellung- um Ladung in die jeweilige Sitzung bitten bzw. geladen werden, um u.a. aktuelle Themen einbringen zu können. Durch diese Verfahrensweise gelangen die notwendigen Informationen von der Vorstandsebene bis zu jedem/r einzelnen Mitarbeiter/in als auch in der Umkehrung von der Ebene der Mitarbeitenden bis zum Vorstand. U.a. die Abfrage kritischer Abweichungen von Vorgaben wie besonderer Vorkommnisse/Handlungsbedarfe ist ständiger TOP auf den Sitzungen der 1.  bis 4. Leitungsebene, diese sind:

1. Leitungsebene:   Vorstandssitzungen (Vorstand = Aufsichtsgremium)
2. Leitungsebene:   Bereichsleitungskonferenzen (Geschäftsführung = Dienstaufsicht)
3. Leitungsebene:   Bereichskonferenzen der (Fach-) Bereiche (Bereichsleitung = Fachaufsicht)
4. Leitungsebene:   Teamberatungen der Einsatzstellen (E.stell.leitung = Vorgesetzte/r)

Her­vor­zu­he­ben ist ebenso, dass aktuell einejährliche Sonderzahlung in zwei Raten erfolgt (vergleichbar mit den vormaligen Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen). Die Auszahlung wie Höhe der zweiten Rate steht jedoch aktuell in Abhängigkeit zur jeweiligen wirtschaftlichen Situation des Dienstgebers

  • bei der Niederkunft der Ehefrau: 1 Tag
  • beim 25- bzw. 40-jährigen Dienstjubiläum: 1 Tag
  • im Todesfall von Ehegatte, Kind, Elternteil: 2 Tage
  • bei Diensteintritt: 31 Tage pro Kalenderjahr
  • diese werden gezahlt nach 10, 25 und 40 Jahren Dienstzugehörigkeit

Das Kreisdiakonische Werk Stralsund e.V. gewährt seinen Mitarbeitenden eine angemessene zusätzliche „Alters- und Hinterbliebenenversorgung“. Diese wird aktuell durch eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung bei der FAMILIENFÜRSORGE – Lebensversicherung AG realisiert, gemäß der diesbezüglichen Versorgungsordnung in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung.

Das Kreisdiakonische Werk Stralsund e.V. ermöglicht neben der arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge, seinen Mitarbeitenden mit der Arbeitsaufnahme, für den Zeitraum entsprechend dafür bestehender gesetzlicher Grundlagen, die jeweiligen Bezüge bzw. Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu verwenden.

Die Entgeltumwandlung wird aktuell über zwei Durchführungswege ermöglicht: a) Unterstützungskasse und b) Direktversicherung, aktuell umgesetzt bei der bzw. über die FAMILIENFÜRSORGE.

  • B-Tarif für die Mitarbeiter:innen

Gemäß Vermögensbildungsgesetz gewähren wir einen Zuschuss bei Vermögenswirksamen Leistungen.

Jährlich findet bei uns ein Mitarbeiter:innenfest statt. Zu besonderen Anlässen oder im Rahmen des kirchlichen und/oder weltlichen Jahreskreises gibt es ebenso eine Fülle von Angeboten der einzelnen Einsatzstellen oder fachbereichsbezogene wie fachbereichsübergreifende Veranstaltungen. Diese werden bereichert durch spezifische Angebote unserer Gemeinwesenszentren, die da beispielhaft sind: Nachbarschaftszentrum Grünhufe oder Kulturkirche St. Jakobi Stralsund. Begonnen haben wir mit dem Angebot von Sport- und Gesundheitstagen, deren Verstätigung im Sinne einer innerbetrieblichen Gesundheitsvorsorge ein Ziel für die Zukunft sein kann.

In unserem Vorstand sind mit dem Vorsitzenden (Gemeindepastor) und der stellvertretenden Vorsitzenden (Propstei-Pröpstin) zwei Seelsorger ehrenamtlich tätig. Ebenso sitzt unserem Vorstand der Diakonie-Propst unseres Kirchenkreises bei.

Darüber hinaus pflegen wir einen engen Kontakt zu einzelnen Kirchgemeinden und ihren Pastoren/innen (Seelsorger:innen), in besonderer Weise mit jenen Kirchengemeinden, die bei uns Mitglied sind.

Seelsorgliche Anliegen unserer Mitarbeitenden finden bei den vorstehend Genannten ihren Platz. In vertraulichen Gesprächen können Schwierigkeiten und Probleme ebenso wie religiöse Themen vor-, ein- und/oder angebracht werden.

“Mein Dienst- bzw. Arbeitgeber Diakonie”: Innerbetriebliche Fortbildungen für Mitarbeitende in den beiden Kreisdiakonischen Werken des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises innerhalb der Nordkirche.

Liebe -auch potenziell zukünftige- Mitarbeiter:innen, kommen Ihnen die nachfolgenden Sätze bekannt vor?

Diakonie ist Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. Der Dienstgeber dient dem Ziel der Verwirklichung des gemeinsamen Werkes christlicher Nächstenliebe. Alle Mitarbeiter/innen des Dienstgebers leisten deshalb ihren Dienst in Anerkennung dieser Zielsetzung und bilden ohne Rücksicht auf ihre Tätigkeit und Stellung eine Dienstgemeinschaft.

Die Antwort lautet; es handelt sich um Sätze aus der Muster- Präambel diakonischer Arbeitsverträge.

Mal ganz ehrlich; wenn wir im täglichen Dienst von Klienten, Besuchern, Bewohnern, Eltern … gefragt werden, was bedeutet eigentlich Diakonie, ich denke, auch die scheinbar “Wissendenden” unter uns, auch sie müssten hinsichtlich einer Antwort erst einmal längere Zeit überlegen. Ähnlich mag es sich verhalten, wenn wir konkret befragt werden würden, was unter bestimmten Passagen unserer Satzung oder unseres Leitbildes zu verstehen ist.

Ausgehend von solchen Annahmen, haben sich die Mitarbeitervertretungen und die Geschäftsführungen beider Kreisdiakonievereine in unserem Kirchenkreis zusammengesetzt und ein Seminarangebot “Mein Dienst- bzw. Arbeitgeber Diakonie” entwickelt. Diesbezüglich haben wir uns regionale Partner in unserer Kirche und ihrer Diakonie gesucht, als auch bei anderen Dritten geschaut, wie diese ihre Mitarbeiter:innen entsprechend begleitend innerbetrieblich fortbilden.

Das Seminarangebot soll auch in Zukunft jährlich einmal angeboten werden. Gerade alle neuen Mitarbeitenden laden wir dazu herzlich ein und heißen sie auch mit einem solchen Angebot herzlich willkommen in unserer Dienstgemeinschaft von Frauen und Männern.

Ebenso sind entsprechend den innerbetrieblichen Rückläufen, für die Zukunft so genannte Aufbaukurse in Planung.

Ergänzend ist zu erwähnen, die Teilnahme an den Seminaren wird mit einem Zertifikat bestätigt, welches in der Folge gemäß der neuen Vorgabe eine Wählbarkeit in die MAV (Mitarbeitervertretung) ermöglicht wird, sofern diese (Wählbarkeit in die MAV) nicht durch eine Mitgliedschaft in einer der ACK angeschlossenen Kirchen generell gegeben ist.

Im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen wir durch die Betreuung von Praktikanten deren berufliche Ausbildung und bieten berufs(früh)orientierende Angebote an.

Mitarbeitende, die während Ihrer Dienstzugehörigkeit bei uns berufsbegleitend eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, unterstützen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten ebenso, wenn an einer solchen Ausbildung oder an einem solchen Studium ein auch entsprechendes innerbetriebliches Interesse besteht.

Das Engagement und die Fachlichkeit unserer Mitarbeitenden fördern wir durch die Ermöglichung der Teilnahme an internen und externen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. U.a. während der regelmäßigen Teamberatungen der Einsatzstellen, werden die diesbezüglichen Wünsche des/der Einzelnen mit den betrieblichen Interessen wie Erfordernissen der Einsatzstelle insgesamt in Einklang gebracht, sowie im Abgleich mit den vorhandenen finanziellen wie zeitlichen Ressourcen.

Bei der Dienst- und Urlaubsplanung nehmen wir Rücksicht aufeinander; insbesondere auf jene Mitarbeitenden mit betreuungsbedürftigen und/oder schulpflichtigen Kindern.

Hier finden Sie eine Übersicht der Aushangpflichtigen Gesetze, die für Ihren Arbeitsalltag wichtig sind: